Erstes Gespräch mit dem Berater über einen Bildungsgutschein

Präsentieren Sie Ihre Ergebnisse
Bedenken Sie immer, wenn Sie mit Ihrem Berater sprechen, dass es sich bei dem Bildungsgutschein um eine "freiwillige" Leistung handelt. Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Bildungsgutschein.

Präsentieren Sie Ihre in der Vorbereitung zusammengetragenen Argumente und Recherche-Ergebnisse immer ruhig und sachlich. Berichten Sie von Ihren Erfahrungen auf Jobbörsen und den Recherchen im Internet. Idealerweise haben Sie die Bitte um einen Bildungsgutschein vorher schriftlich bei Ihrem Berater eingereicht, damit auch er auf das Thema vorbereitet ist. So fällt die Zusammenarbeit und Kooperation leichter.

Ihr Berater wird Sie in diesem Gespräch auch über die Formalitäten, die es bei der Bewilligung eines Bildungsgutscheins gibt, informieren. Dies betrifft sowohl Termine und Fristen, sowie räumliche und fachliche Beschränkungen.
Die wesentlichen Informationen finden Sie auch hier

Sieht der Berater gute Chancen, dass durch eine mit Bildungsgutschein geförderte Qualifizierung Ihre Vermittlungsmöglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt steigen, so wird er Sie auffordern einen (oder mehrere) geeignete Bildungsträger auszusuchen.

Versetzen Sie sich in die Lage Ihres Beraters. Er leiht Ihnen Geld (die Kosten der Qualifizierung) und möchte die Sicherheit haben, dass er das geliehene Geld, nebst Zinsen (Ihre Arbeitslosenlosenversicherung, wenn Sie wieder berufstätig sind) zurück erhält.

 


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Michael Unger
Bildungsberater

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