Erstes Gespräch mit dem Berater über einen
Bildungsgutschein
Präsentieren Sie Ihre Ergebnisse
Bedenken Sie immer, wenn Sie mit Ihrem Berater
sprechen, dass es sich bei dem Bildungsgutschein um eine "freiwillige"
Leistung handelt. Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen
Bildungsgutschein.
Präsentieren Sie Ihre in der Vorbereitung zusammengetragenen Argumente
und Recherche-Ergebnisse immer ruhig und sachlich. Berichten Sie von
Ihren Erfahrungen auf Jobbörsen und den Recherchen im Internet.
Idealerweise haben Sie die Bitte um einen Bildungsgutschein vorher
schriftlich bei Ihrem Berater eingereicht, damit auch er auf das Thema
vorbereitet ist. So fällt die Zusammenarbeit und Kooperation leichter.
Ihr Berater wird Sie in diesem Gespräch auch über die
Formalitäten, die es bei der Bewilligung eines Bildungsgutscheins gibt,
informieren. Dies betrifft sowohl Termine und Fristen, sowie räumliche
und fachliche Beschränkungen.
Die wesentlichen Informationen
finden Sie auch hier
Sieht der Berater gute Chancen, dass durch eine mit Bildungsgutschein
geförderte Qualifizierung Ihre Vermittlungsmöglichkeiten auf dem ersten
Arbeitsmarkt steigen, so wird er Sie auffordern einen (oder mehrere)
geeignete Bildungsträger auszusuchen.
Versetzen Sie sich in die Lage Ihres Beraters. Er leiht
Ihnen Geld (die Kosten der Qualifizierung) und möchte die Sicherheit
haben, dass er das geliehene Geld, nebst Zinsen (Ihre
Arbeitslosenlosenversicherung, wenn Sie wieder berufstätig sind) zurück
erhält.
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